Grundsätzlich sind Wohnsitzanmeldungen bei der Meldebehörde persönlich vorzunehmen.
Aufgrund der aktuellen Lage finden Sie ein Formular zur An- bzw. Ummeldung unter "Bürgerservice/Formulare".
Legen Sie dem vollständig ausgefüllten Formular bitte eine Kopie Ihres Ausweises/Passes bei und geben Sie eine Telefonnummer an, unter der Sie für Rückfragen erreichbar sind.
Bitte vergessen Sie außerdem nicht, die Wohnungsgeberbestätigung mit einzureichen.
Sie können uns die gesamten Unterlagen zur Anmeldung per Post zukommen lassen oder einfach in den Briefkasten der Gemeinde/VG Huglfing einwerfen.
Achtung: seit 01. November 2015 gilt das neue Bundesmeldegesetz (BMG)!
Mehr Informationen hierzu lesen Sie unter "Aktuelles".
Abmeldungen sind nur erforderlich, wenn man nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht (z. B. wenn Sie ins Ausland ziehen, müssen Sie sich abmelden oder wenn ein Nebenwohnsitz aufgegeben wird, muss dieser ebenfalls abgemeldet werden).
Abmeldungen sind frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, müssen jedoch spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen.
Wenn Sie innerhalb der BRD umziehen ist eine Abmeldung somit nicht erforderlich.
Hier reicht es aus, wenn Sie sich bei der neuen Meldebehörde "anmelden".
Die Anmeldung ist innerhalb zwei Wochen nach dem Einzug bei der Verwaltungsgemeinschaft vorzunehmen.
Es ist in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung (Wohnungsgeberbestätigung) über den Einzug vorzulegen.
Zur Anmeldung müssen Sie persönlich vorsprechen.
Sollte dies nicht möglich sein, können Sie sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Die von Ihnen beauftragte Person muss in diesem Fall folgende Unterlagen vorlegen:
- das vollständig ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Meldeformular
(sollten Sie mehrere Wohnungen im Inland besitzen und/oder eine weitere Wohnung anmelden wollen, müssen sie zusätzlich das Formular "Anmeldung weitere Wohnungen" ausfüllen)
- Ihre Pass- bzw. Ausweisdokumente
- die Wohnungsgeberbestätigung
- die Vollmacht im Original
- ein eigenes gültiges Ausweisdokument
Einen Vordruck für die Wohnungsgeberbestätigung finden Sie unter "Bürgerservice/Formulare".
Meldeformulare sind bei der Meldebehörde erhältlich.